Vorsitzwechsel bei der GGL: Hochgrebe übernimmt und bereitet Evaluierung des GlüStV 2021 vor

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) wechselt zum 1. Juli 2026 den Vorsitz im Verwaltungsrat, wobei Christian Hochgrebe die Nachfolge von Sandro Kirchner antritt, und dieser Turnus folgt dem jährlichen Rotationsprinzip der Behörde, während die Institution sich auf die erste vollständige gesetzliche Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 vorbereitet.
Die Evaluierung soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein und dabei Aspekte wie Werberegelungen, Einzahlungslimits, Verbraucherschutz sowie Maßnahmen zum verantwortungsvollen Glücksspiel prüfen, wobei zentrale Beschränkungen wie das Einsatzlimit von einem Euro bei Online-Slots unverändert bleiben sollen.
Hintergründe zum Rotationssystem der GGL
Das Rotationsprinzip sorgt dafür, dass der Vorsitz im Verwaltungsrat der GGL regelmäßig zwischen Vertretern der Bundesländer wechselt, und Christian Hochgrebe übernimmt diese Position genau zu dem Zeitpunkt, an dem die Behörde mehrere parallel laufende Projekte koordiniert, während Sandro Kirchner nach seiner Amtszeit wieder in seine ursprünglichen Aufgaben zurückkehrt.
Beobachter notieren, dass solche Wechsel die Kontinuität der Arbeit sicherstellen und gleichzeitig neue Perspektiven in die Entscheidungsprozesse einbringen, und die GGL nutzt diesen Mechanismus seit ihrer Gründung, um eine ausgewogene Beteiligung aller Länder zu gewährleisten.
Vorbereitung auf die erste vollständige Bewertung des GlüStV 2021
Die GGL richtet ihre Ressourcen darauf aus, die umfassende Evaluierung des 2021 in Kraft getretenen Staatsvertrags termingerecht abzuschließen, und Experten der Behörde sammeln bereits Daten zu Werbebeschränkungen, Einzahlungslimits sowie Verbraucherschutzmechanismen, während die Analyse von Maßnahmen zum verantwortungsvollen Glücksspiel einen weiteren Schwerpunkt bildet.
Die Bewertung umfasst auch eine Prüfung der Wirksamkeit bestehender Regelungen, und die Ergebnisse sollen als Grundlage für mögliche Anpassungen dienen, wobei die Kernbeschränkungen wie das genannte Einsatzlimit bei Online-Slots ausdrücklich nicht zur Disposition stehen.
Schwerpunkte der Evaluierung
- Regelungen zur Werbung für Glücksspielangebote
- Höhe und Handhabung von Einzahlungslimits
- Wirksamkeit des Verbraucherschutzes
- Umsetzung verantwortungsvoller Glücksspielmaßnahmen
Die Behörde plant, Erkenntnisse aus der Praxis sowie statistische Erhebungen in die Bewertung einzubeziehen, und Vertreter der Länder werden eng mit der GGL zusammenarbeiten, um eine fundierte Analyse zu ermöglichen.

Durchsetzung gegen illegale Anbieter bleibt Priorität
Parallel zur Vorbereitung der Evaluierung setzt die GGL ihre Bemühungen zur Bekämpfung illegaler Glücksspielangebote fort, und Maßnahmen richten sich sowohl gegen Hosting-Provider als auch gegen Zahlungsdienstleister, die solche Plattformen unterstützen, während die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des regulierten Marktes als weiteres Ziel verfolgt wird.
Die Behörde hat in den vergangenen Monaten bereits mehrere Verfahren eingeleitet, und diese Aktivitäten sollen auch nach dem Vorsitzwechsel unvermindert weitergehen, wobei Hochgrebe die bestehenden Strategien fortführen wird.
Einbindung externer Datenquellen und Kooperationen
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder bezieht bei der Vorbereitung auf die Evaluierung auch externe Statistiken und Berichte ein, und diese Daten fließen in die Bewertung von Werberegeln sowie Verbraucherschutzmaßnahmen ein, während die Behörde gleichzeitig den Austausch mit anderen europäischen Regulierungsstellen sucht.
Die Ergebnisse der Evaluierung werden voraussichtlich im Laufe des Jahres 2027 veröffentlicht, und sie sollen Aufschluss darüber geben, inwieweit der GlüStV 2021 seine Ziele erreicht hat.
Ausblick auf die kommenden Monate
Christian Hochgrebe wird ab Juli 2026 die Leitung des Verwaltungsrats übernehmen und dabei die laufenden Projekte zur Marktregulierung sowie zur illegalen Angebotsbekämpfung koordinieren, und die Vorbereitungen für die Evaluierung des Staatsvertrags bilden dabei den zeitlichen Rahmen bis Ende des Jahres.
Die GGL betont, dass die Arbeit an der Durchsetzung bestehender Regelungen und an der Verbesserung der Marktbedingungen für legale Anbieter parallel erfolgt, und Hochgrebe wird diese Linie fortsetzen.
Conclusion
Der Wechsel im Vorsitz des Verwaltungsrats der GGL zum 1. Juli 2026 markiert den Beginn einer Phase, in der die erste vollständige Evaluierung des GlüStV 2021 im Mittelpunkt steht, und Christian Hochgrebe übernimmt diese Aufgabe unter Beibehaltung der Prioritäten bei der Bekämpfung illegaler Angebote sowie der Stärkung des regulierten Marktes.